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Betreuungskräfte

24-Stunden-Betreuung – Professionelle Hilfe rund um die Uhr

Unsere 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, trotz Pflegebedarf in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Unsere erfahrenen Betreuungskräfte unterstützen im Alltag – bei der Körperpflege, im Haushalt, bei der Essenszubereitung sowie bei täglichen Aktivitäten.

Wir passen unsere Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an – für eine Betreuung, die wirklich passt.

Die monatlichen Kosten richten sich nach dem Betreuungsumfang, dem Sprachniveau der Betreuungskraft und dem Einsatzort. Unsere Preise liegen im Durchschnitt zwischen 6’800 und 7’800 CHF pro Monat.

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Stundenweise Betreuung – Flexible Hilfe im Alltag

Unsere stundenweise Betreuung richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die punktuell Unterstützung im Alltag benötigen – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Kochen, bei Einkäufen oder einfach für einfühlsame Gesellschaft.

Die Einsätze werden individuell geplant – ob täglich, mehrmals pro Woche oder nur gelegentlich. Sie bestimmen den Umfang, wir kümmern uns um den Rest.

Kosten der stundenweisen Betreuung:
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, dem Betreuungsort und den gewünschten Leistungen. Unsere Preise beginnen bei ab 45 CHF pro Stunde – inklusive Anfahrt und individueller Betreuung.

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Home Care Centers

Finanzielle Unterstützung & Entlastungen – So reduzieren Sie die Betreuungskosten

Eine private 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann eine große finanzielle Belastung darstellen – doch viele Familien in der Schweiz wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben, die die monatlichen Kosten um mehrere tausend Franken senken können. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten – verständlich erklärt und mit konkreten Beträgen.

1. Hilflosenentschädigung (AHV/IV) – Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Leistung für Menschen, die während mindestens sechs Monaten auf Hilfe im Alltag angewiesen sind (z. B. beim Waschen, Ankleiden, Gehen). Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit:

Grad der Hilflosigkeit

Monatlicher Betrag

Leicht

235 CHF

Mittel

588 CHF

Schwer

940 CHF

2. Ergänzungsleistungen (EL) – Finanzielle Hilfe bei niedrigem Einkommen

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Wenn die laufenden Einkünfte einer Person nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten und Betreuungskosten zu decken, kann sie monatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Diese Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

💡 Beispiel: Eine Rentnerin mit 2’300 CHF monatlicher Rente und wenig Ersparnissen kann bis zu 2’000–3’000 CHF pro Monat an EL erhalten.

📩 Der Antrag wird bei der Gemeinde oder kantonalen EL-Stelle gestellt.

3. Gemeindliche / kantonale Zuschüsse

In vielen Gemeinden und Kantonen besteht zusätzlich die Möglichkeit, kommunale Unterstützung für Betreuungskosten zu erhalten – auch bei privater Betreuung.

  • In der Regel handelt es sich um einen Zuschuss von 200–600 CHF pro Monat,

  • teilweise werden auch gezielte Leistungen (z. B. Körperpflege, Haushalthilfe) übernommen.

📌 Die Bedingungen variieren je nach Wohnort. Wir empfehlen, direkt bei Ihrer Gemeinde oder dem regionalen Spitex-Dienst nachzufragen.

4. Steuerliche Abzüge – Pflegekosten von der Steuer absetzen

Betreuungskosten für pflegebedürftige Personen können in vielen Fällen als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Was kann abgezogen werden?

  • Betreuungskosten (Rechnungen für Pflegekräfte),

  • Agenturhonorare oder Vermittlungsgebühren,

  • sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der Betreuung.

💡 Je nach Kanton und Situation kann der Abzug bis zu 10’000–15’000 CHF pro Jahr betragen.

Beschreibung

Betrag (CHF)

Monatliche Betreuungskosten

6’800 CHF

Hilflosenentschädigung (mittel)

– 588 CHF

Ergänzungsleistungen (EL)

– 2’200 CHF

Gemeindlicher Zuschuss

– 400 CHF

Tatsächliche Belastung für die Familie

ca. 3’600 CHF

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betreute Familien

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zufriedene Kunden

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Alles, was Sie über unsere Betreuung wissen sollten – klar und verständlich erklärt.

Häufig gestellte Fragen

Die 24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass eine qualifizierte Betreuungskraft im Haushalt der betreuten Person wohnt und sie im Alltag unterstützt – bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Zubereitung von Mahlzeiten, beim Gehen und in vielen alltäglichen Situationen. Es ist eine sichere Alternative zum Pflegeheim und ermöglicht es Senior:innen, in der gewohnten Umgebung zu bleiben.

Für ältere Menschen, die nicht mehr vollständig selbstständig sind, aber keine ständige medizinische Versorgung benötigen. Die Betreuung richtet sich insbesondere an Personen mit eingeschränkter Mobilität, chronischen Krankheiten, Demenz oder nach Operationen.

Die monatlichen Kosten für unsere 24-Stunden-Betreuung liegen bei 6’800 bis 7’800 CHF (je nach Betreuungsaufwand, Gesundheitszustand, Sprachkenntnissen der Betreuungskraft und Dauer des Einsatzes).

In der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung:

Hilflosenentschädigung (AHV) – monatliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen:

  • leichte Hilflosigkeit: 235 CHF/Monat

  • mittlere Hilflosigkeit: 588 CHF/Monat

  • schwere Hilflosigkeit: 940 CHF/Monat

Ergänzungsleistungen (EL) – für Personen mit geringem Einkommen.
Diese können monatlich 2’000 bis 3’000 CHF zur Betreuung beitragen.

Spitex-Zuschüsse / Gemeindezuschüsse – lokale Unterstützung durch Kanton oder Gemeinde in Höhe von 200–600 CHF/Monat.

Steuerliche Abzüge – Betreuungskosten können als Gesundheitsausgaben bis zu 10’000–15’000 CHF pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

📌 Beispiel: Bei 7’200 CHF Betreuungskosten pro Monat, 588 CHF (AHV), 2’200 CHF (EL) und 400 CHF (Gemeindezuschuss), beträgt die effektive Eigenbelastung nur ca. 4’000 CHF pro Monat.

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und Abwicklung aller notwendigen Unterlagen.

Die Betreuungskraft wohnt während des gesamten Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Die Familie stellt ein eigenes Zimmer sowie Zugang zu einem Bad zur Verfügung.

Gemäss den gesetzlichen Regelungen in der Schweiz übernimmt die Betreuungskraft die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die von ihrem Honorar abgezogen werden.
📌 In der Regel beträgt dieser Betrag 900–1’200 CHF pro Monat, abhängig vom Kanton und den Wohnbedingungen.

Nein. Unsere Betreuungskräfte sind selbstständig erwerbend – sie verfügen über ein eigenes Gewerbe (entweder im Herkunftsland oder in der Schweiz) und stellen eine Rechnung für ihre Dienstleistungen aus.

Diese Form der Zusammenarbeit ist legal, flexibel und entspricht den geltenden Vorschriften. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, inklusive Versicherung und Aufenthaltsregelungen (AHV/AVS).

Ja. Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um sich mit der betreuten Person und deren Angehörigen verständigen zu können.

In der Regel kann eine Betreuungskraft innerhalb von 5–10 Werktagen nach Vertragsabschluss und Klärung der Details mit der Arbeit beginnen.

Sollte es zu Unstimmigkeiten oder Problemen kommen, bieten wir kostenlosen Austausch der Betreuungskraft an – auch während des laufenden Einsatzes. Wir reagieren schnell und unkompliziert.

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Wir beraten Sie gerne persönlich.

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