Betreuung im Alltag

Spitex oder 24-Stunden-Betreuung – oder beides?

Spitex und 24-Stunden-Betreuung schliessen sich nicht aus: Was die Spitex leistet, was eine Betreuerin im Haushalt übernimmt und wie sich beides ergänzt.

Von Mag. Jan Jacyno · 21.10.2026 · geprüft von Dr. med. univ. André Warzecha

Spitex oder 24-Stunden-Betreuung – oder beides?

Was die Spitex leistet

Die Spitex – «spitalexterne Hilfe und Pflege» – ist in der Schweiz die Grundversorgung zu Hause. Jede Gemeinde ist einer öffentlichen Spitex-Organisation mit Versorgungspflicht zugeteilt. Daneben gibt es private Spitex-Anbieter. Die Spitex kommt zu vereinbarten Zeiten in die Wohnung und erbringt vor allem drei Arten von Leistungen:

  • Abklärung und Beratung, zum Beispiel die Bedarfsabklärung nach einem Spitalaustritt
  • Untersuchung und Behandlung: Wundversorgung, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Aufstehen und Essen

Diese pflegerischen Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 7) festgelegt. Die Grundversicherung der Krankenkasse finanziert sie mit. Dazu kommen ein Patientenbeitrag und die Restfinanzierung durch Kanton oder Gemeinde. Viele Spitex-Organisationen bieten zusätzlich Hilfe im Haushalt an. Diese ist keine Kassenleistung und wird privat verrechnet.

Was die Spitex nicht ist: eine Betreuung rund um die Uhr. Die Einsätze dauern einige Minuten bis wenige Stunden – zu festen Zeiten und für klar definierte Aufgaben. Zwischen den Besuchen ist die Person allein.

Was eine 24-Stunden-Betreuung leistet

Bei der 24-Stunden-Betreuung zieht eine Betreuerin in den Haushalt ein. Sie kocht, kauft ein, hält die Wohnung in Ordnung und begleitet zu Terminen oder auf einen Spaziergang. Sie leistet Gesellschaft und hilft bei der Körperpflege und beim Aufstehen. Und sie ist nachts im Haus, wenn etwas passiert. In der Regel wechseln sich zwei Betreuerinnen in einem Turnus von mehreren Wochen ab, damit durchgehend jemand da ist.

Die Betreuerin ist keine Pflegefachperson. Sie darf keine ärztlich verordneten Pflegeleistungen erbringen: keine Injektionen, keine Wundversorgung, kein eigenständiges Richten von Medikamenten. Hier beginnt die Aufgabe der Spitex.

Wo die Lücke liegt

Familien bemerken die Lücke meistens an drei Punkten:

  • Nachts. Die Mutter steht auf, findet nicht zurück ins Bett, stürzt. Die Spitex war um 19 Uhr da und kommt erst um 8 Uhr wieder.
  • Zwischen den Mahlzeiten. Der Vater isst kaum, trinkt zu wenig und vergisst die Tabletten, die die Spitex gerichtet hat.
  • Beim Alleinsein. Nach dem Tod der Partnerin ist die Wohnung still. Die Spitex kommt für zwanzig Minuten Grundpflege; danach ist der Tag lang.

Keiner dieser Punkte ist ein Versagen der Spitex – sie ist dafür nicht gedacht. Es sind Betreuungsaufgaben, und sie brauchen eine Person, die da ist.

Wie sich beides ergänzt

Ein typischer Tag mit beiden Angeboten kann so aussehen: Um 7.30 Uhr hilft die Betreuerin der Mutter beim Aufstehen und bereitet das Frühstück vor. Um 8.15 Uhr kommt die Spitex, versorgt die Wunde am Bein und misst den Blutzucker. Die Betreuerin ist dabei und notiert, worauf sie achten soll. Am Vormittag gehen die beiden zum Coop. Am Nachmittag ruht die Mutter, und die Betreuerin kocht. Um 19 Uhr richtet die Spitex die Medikamente für den nächsten Tag. Am nächsten Morgen erinnert die Betreuerin an die Einnahme. Nachts schläft sie im Nebenzimmer und hört, wenn die Mutter ruft.

Damit das funktioniert, braucht es drei Dinge:

  • eine klare Aufgabenteilung: Wer darf was?
  • einen gemeinsamen Informationsfluss, meist ein Heft in der Wohnung und das Telefon
  • eine Stelle, die koordiniert

Bei Pflegeservice24 informieren wir die zuständige Spitex-Organisation über den Start der Betreuung und stimmen die Einsatzzeiten ab. Für beide Seiten bleiben wir die Ansprechperson.

Wer was bezahlt

Für die Finanzierung gilt dieselbe Trennung wie für die Leistungen. Die Spitex-Pflege nach KLV Art. 7 tragen Krankenkasse, Patientenbeitrag sowie Kanton oder Gemeinde gemeinsam. Die Betreuung ist privat zu bezahlen – ob stundenweise oder rund um die Uhr. Zwei Leistungen können die Rechnung senken:

  • die Hilflosenentschädigung der AHV für Personen, die bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind
  • Ergänzungsleistungen, wenn Rente und Einkommen den Lebensbedarf nicht decken; sie können auch Krankheits- und Behinderungskosten vergüten

Welche Beträge möglich sind, hängt vom Entscheid der AHV-Ausgleichskasse und vom Kanton ab. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Kosten.

Entscheidungshilfe

Die Spitex allein reicht meist, wenn die Person tagsüber zurechtkommt, nachts durchschläft und sich selbst versorgt. Wichtig ist auch, dass jemand aus der Familie regelmässig vorbeischaut. Eine Betreuerin im Haushalt ist sinnvoll, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Die Person braucht nachts regelmässig Hilfe.
  • Eine Demenz führt zu Weglaufen, Orientierungsverlust oder Gefahren im Haushalt.
  • Es kommt zu Stürzen, Unsicherheit beim Gehen oder Problemen beim Aufstehen und Hinsetzen.
  • Ohne Begleitung werden Essen und Trinken vergessen.
  • Die Person lebt allein und vereinsamt.

Dazwischen liegt die stundenweise Betreuung: einige Stunden am Tag oder an festen Wochentagen, ergänzend zur Spitex. Sie ist oft ein guter Einstieg, bevor eine Betreuung rund um die Uhr nötig wird. Unser Betreuungs-Kompass gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.

Häufige Fragen

Kann ich die Spitex behalten, wenn eine Betreuerin einzieht?

Ja, das ist der Normalfall. Die Spitex übernimmt weiterhin die ärztlich verordnete Pflege, die Betreuerin den Alltag. Die Abstimmung zwischen beiden übernehmen wir.

Übernimmt die Krankenkasse die 24-Stunden-Betreuung?

Nein. Die Grundversicherung beteiligt sich an Pflegeleistungen nach KLV Art. 7, die die Spitex oder eine Pflegefachperson erbringt. Betreuung, Haushalt und Gesellschaft sind privat zu bezahlen. Beiträge wie die Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen können die Kosten senken.

Reicht die Spitex allein, wenn jemand nachts Hilfe braucht?

Meist nicht. Die Spitex kommt zu festen Zeiten für definierte Leistungen. Nachtdienste gibt es nur in bestimmten Regionen und nur für pflegerische Einsätze. Wer regelmässig nachts aufsteht, stürzt oder verwirrt ist, braucht jemanden vor Ort. Das leistet eine Betreuerin, die im Haushalt lebt.

Wie finde ich die Spitex-Organisation für meine Gemeinde?

Jede Gemeinde ist einer öffentlichen Spitex-Organisation mit Versorgungspflicht zugeteilt; daneben gibt es private Anbieter. Eine Übersicht bietet der Dachverband Spitex Schweiz; auch die Website Ihrer Gemeinde gibt Auskunft. Auf unseren Stadtseiten nennen wir die zuständige Organisation.

Quellen

Mag. Jan Jacyno, Geschäftsführung Pflegeservice24

Über den Autor

Mag. Jan Jacyno

Mag. Jan Jacyno ist Mitgründer von Pflegeservice24 und verantwortet Organisation, Abläufe und Qualitätssicherung. Er begleitet Familien von der ersten Anfrage bis in den Alltag mit der Betreuerin und koordiniert Wechsel und Ausfälle. Dabei sorgt er für klare Kommunikation zwischen Angehörigen, Betreuerinnen, Spitex und Hausarztpraxis. Im Ratgeber schreibt er über Kosten, Finanzierung und die praktische Seite der Betreuung zu Hause in der Schweiz.

Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Leistungen von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Krankenkassen hängen vom individuellen Entscheid der zuständigen Stelle ab.

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